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Auch kleinere Arbeiten steuerlich geltend machen

Wussten Sie, dass Sie kleine Ausbesserungsarbeiten am Dach steuerrechtlich geltend machen können? Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine neue Gesetzesänderung herausgegeben, die seit 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

In diese kleinen Ausbesserungsarbeiten fall zum Beispiel die Reinigung von Dachrinnen oder auch kleinere Instandsetzungen nach Unwettern.

Unter folgendem Link erhalten Sie Einblick in das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG. Gern stehen wir Ihnen auch persönlich für weitere Fragen zur Verfügung.



Eingetragen am: 12.07.2010

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